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Vorstand

Zusammensetzung

Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Trägervereins der RSS gewählt (§ 6 der Vereinssatzung).

Der Vorstand besteht aus fünf bis neun Mitgliedern, die jeweils auf drei Jahre gewählt werden. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder müssen Vertreter der Lehrerschaft, mindestens drei Vorstandsmitglieder Vertreter der Elternschaft sein (§ 7 der Vereinssatzung).

Wegen des erforderlichen engen Zusammenwirkens nehmen an den VS-Sitzungen regelmäßig auch die Vorstände des FV und des VAI teil.

Aufgaben

Als notwendiges Organ (§ 26 BGB) vertritt der Vorstand den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat insofern die Stellung eines gesetzlichen Vertreters des Vereins. Ihm obliegt dessen Geschäftsführung in allen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten.

Ansprechpartner

Geschäftsführender Vorstand

  • Edwin Illian (Lehrer)
  • Bernd Knabe (Lehrer)
  • Oliver Schlüter (Elternteil)

Erweiterter Vorstand

  • Volker Milk (Elternteil)

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