Unsere Schule
Die Rudolf-Steiner-Schule Dortmund steht allen Kindern offen – unabhängig von ihrer Begabung, Herkunft, Religion oder dem Einkommen ihrer Eltern.
Lehrmethoden und Lerninhalte orientieren sich an den Entwicklungsphasen der Kinder und Jugendlichen. Sie sollen lernen, die Welt zu verstehen und interessiert und unbefangen anzuschauen. Mit einem Besuch unserer Schule ist keine Weltanschauung verknüpft: Wir orientieren uns an keinerlei politisch, ökonomisch oder konfessionell vorgegebenen Interessen.
Der ganzheitliche Ansatz der Waldorfpädagogik reicht von den ersten Lebensjahren bis zum Erwachsenwerden. Die individuellen Möglichkeiten der Kinder werden entwickelt, aber ohne Auslese – bei individuellen Leistungsanforderungen gibt es kein Sitzenbleiben.
Ein rhythmischer Ablauf der einzelnen Unterrichtsstunde, des Schultags und des Schuljahres ist maßgebend für unser pädagogisches Handeln.
Als verlässliche Konstante stärken wir die Klassengemeinschaft über die Grundschulzeit hinaus. In 13 Schuljahren bieten wir einen umfassenden Fächerkanon im Bereich von Fremdsprachen, Natur- und Geisteswissenschaften genauso wie in Kunst und Handwerk. Am Ende stehen staatlich anerkannte Abschlüsse einschließlich des Abiturs.
Neben der Wissensvermittlung legen wir großen Wert auf die Bildung der Persönlichkeit sowie der emotionalen und sozialen Fähigkeiten. Regelmäßige Theaterprojekte, Klassenfahrten und Praktika bereichern und ergänzen den Unterrichtsalltag.
Selbstverwaltung
Die Lehrer der Rudolf-Steiner-Schule verwalten die Schule in Zusammenarbeit mit den Eltern selbst, d.h. es gibt keine hierarchische Struktur und keinen Schulleiter. Für die rechtliche und wirtschaftliche Schulverwaltung sind der Trägerverein und der Förderverein der Schule verantwortlich, dessen Vorstände sich aus Lehrern und Eltern bzw. nur aus Eltern zusammensetzen.
Das Lehrerkollegium trägt die pädagogische Verantwortung für die Schule. In wöchentlichen Konferenzen werden anstehende Aufgaben bearbeitet.
Die Eltern unterstützen die Lehrer als Elternräte oder, engagiert in verschiedenen Arbeitskreisen, in vielen praktischen Aufgaben, die wichtig für die Existenz einer freien Schule sind.
Kontakt zum Elternrat: elternrat(at)rss-do.de
In der Schülervertretung engagieren sich Schülerinnen und Schüler um an der Gestaltung der Schule mitzuwirken und ihre Interessen wahrzunehmen.
Kontakt zur Schülervertretung: sv(at)rss-do.de
Haben Sie ein Anliegen an den Schulträgerverein? vorstand(at)rss-do.de
Schulstruktur
Unsere Schule ist ein Organismus. Sie besteht aus Organen, die Funktionen erfüllen. Diese Organe entstehen nicht von selbst. Sie werden von Menschen eingerichtet und können nur sinngerecht tätig sein, wenn Menschen sie funktionsgemäß nutzen.
Die Dreigliederung des sozialen Organismus: Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben.
Finanzen
Unsere Schule hat als Ersatzschule in freier Trägerschaft Anspruch auf staatliche Fördergelder. Diese decken jedoch nicht zu 100% die Schulbetriebskosten, insbesondere nicht die Kosten für zusätzliche Unterrichtsangebote. Daher ist von den Eltern ein einkommensabhängiger Eigenleistungsanteil zu erbringen.
Dieser wird vom Verein zur Förderung der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund e. V. mithilfe aller Eltern aufgebracht und dem Schulträger, dem Rudolf-Steiner-Schule Dortmund e. V., zur Verfügung gestellt. Dabei arbeitet sein Vorstand eng und regelmäßig mit dem Vereinsvorstand der Schule zusammen.
Ziel des Fördervereins ist, die Schule ideell und materiell zu fördern. Mitglieder sind ausschließlich Eltern der Rudolf-Steiner-Schule. Auf diese Weise werden Schulfinanzierung und Pädagogik streng getrennt. Die Pädagog:innen können sich auf ihre Aufgabe konzentrieren und die Schüler:innen ohne Wissen um ihre finanziellen Hintergründe unvoreingenommen unterrichten.
Die Finanzkraft der Eltern ist im Übrigen kein Kriterium für oder gegen die Aufnahme eines Kindes an unserer Schule.
Bei Fragen zum Thema Finanzen wenden Sie sich bitte per Mail an den Verein zur Förderung der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund e. V.:
foerderverein(at)rss-do.de
Abschlüsse
Bei uns können, wie an vergleichbaren staatlichen Schulen, alle staatlichen Schulabschlüsse erworben werden:
- Abitur nach Klasse 13, ggf. Fachhochschulreife (bei Erfüllung der vom Ministerium vorgegebenen Kriterien) bei Nicht-Bestehen des Abiturs
- Mittlerer Schulabschluss – MSA (Fachoberschulreife) mit oder ohne Qualifikationsvermerk für die Sekundarstufe II nach Klasse 11,
- Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – HSA10) nach Klasse 11.
- Zum Ende der 12. Klasse erhalten alle Schülerinnen und Schüler den Waldorfschulabschluss.
Die Schüler, die das Abitur anstreben, bereiten sich im 12. und 13. Schuljahr gezielt auf die staatlichen Prüfungen vor. Bei erfolgreicher Abiturprüfung wird das Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife erteilt, die der an Regelschulen erworbenen gleichwertig ist. Statistisch betrachtet zeigt sich dabei, dass die Schüler den Prüfungsanforderungen nicht nur gut gewachsen sind, sondern auch häufig überdurchschnittlich gute Ergebnisse erzielen.
Eine Informationsbroschüre zu den Abschlüssen erhalten Sie im Bereich Downloads.
Waldorfschulabschluss
Ziel der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund ist eine umfassende Erziehung und Bildung in einem breiten, sozialen Zusammenhang gemäß den Anforderungen des heutigen Lebens auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners durch gleichgewichtige praktische, künstlerische und wissenschaftliche Unterrichte in zwölf Schuljahren.
Am Ende dieser Zeit steht der Waldorfabschluss. Dort sollen die Fähigkeiten der einzelnen Schüler in umfassender Weise durch individuelle Abschlussarbeiten und deren öffentlicher Darstellung, in Klassenspielen sowie künstlerischen Darbietungen anschaubar werden.
Waldorfschulen sind in NRW nach SchOG § 37 (6) sog. Ersatzschulen eigener Art, „die versuchen wollen, wertvolle pädagogische Reformgedanken zu verwirklichen“. Dadurch haben sie die Gestaltungsfreiheit, die ihnen die Verwirklichung der genannten Erziehungsziele ermöglicht. Andererseits sind sie nicht berechtigt, in gleicher Weise und mit gleicher Wirkung wie staatliche Schulen Abschlüsse zu vergeben. Staatliche Abschlüsse werden durch die Bezirksregierung Arnsberg nach Vorlage der von der Schule erstellten Zeugnisse vergeben. Die für die meisten Berufsausbildungen erforderlichen Berechtigungen können auf folgende Weise erworben werden:
Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
Auf Antrag bei der Schule kann am Ende der 10. Klasse auf der Grundlage des Jahresgutachtenzeugnisses ein Notenzeugnis auf dem Leistungsniveau der 9. Klasse einer Hauptschule ausgestellt werden.
Bei entsprechenden Leistungen bescheinigt die Bezirksregierung Arnsberg gem. der Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an Waldorfschulen (PO-Waldorf-S I) vom 21. Juni 2008 (GV.NRW. S. 533) auf persönlichen Antrag die Gleichwertigkeit des Zeugnisses mit einem Ersten Schulabschluss.
Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
Am Ende der 11. Klasse kann ein Schüler einen dem Erweiterten Ersten Schulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben, wenn er nach dem Abschlussverfahren gem. § 5 (PO-Waldorf-S I) die Versetzungsanforderungen der Hauptschule erfüllt.
Auf Antrag bei der Schule wird (nach einer zentralen schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Mathematik und Deutsch) auf der Grundlage des Jahresgutachtenzeugnisses ein Notenzeugnis auf dem Leistungsniveau der 10. Klasse einer Hauptschule ausgestellt.
Die Bescheinigung der Gleichwertigkeit dieses Zeugnisses mit einem Erweiterten Ersten Schulabschluss durch die Bezirksregierung Arnsberg muss (entsprechend dem Ersten Schulabschluss) persönlich beantragt werden. Entscheidungsgrundlage für die Bescheinigung der Gleichwertigkeit sind § 21 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 und 2 (APO-S I).
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Am Ende der 11. Klasse kann ein Schüler einen dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Abschluss erwerben, wenn er nach dem Abschlussverfahren gem. § 5 (PO-Waldorf-S I) „Zentrale Prüfungen 10“ die Versetzungsanforderungen der Realschule erfüllt.
Auf Antrag der Schule wird (nach einer zentralen schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch) auf der Grundlage des Jahresgutachtenzeugnisses ein Notenzeugnis auf dem Leistungsniveau der 10. Klasse einer Realschule ausgestellt.
Bei entsprechenden Leistungen bescheinigt die Bezirksregierung in Arnsberg die Gleichwertigkeit dieses Zeugnisses mit einem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Diese Bescheinigung muss entsprechend dem Verfahren beim Ersten Schulabschluss und Erweiterten Ersten Schulabschluss persönlich beantragt werden.
Die Fachoberschulreife mit dem Qualifikationsvermerk berechtigt zum Übergang in die Oberstufe eines Gymnasiums. Ein Qualifikationsvermerk wird in der Regel erteilt, wenn die Leistungen in allen Fächern befriedigend oder besser sind. Einzelheiten und Ausnahmen sind § 41 Abs. 1 (APO-S I) zu entnehmen.
Bei Verfehlung der erforderlichen Leistung in nur einem Fach mit nicht zentralen Aufgabenstellungen um nur eine Note ist eine Nachprüfung gem. § 42 Abs. 4 (APO-S I) möglich. In den zentral geprüften Fächern kann der Schüler auf Antrag eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen, wenn die Prüfungsnote um eine oder mehr Noten von der Jahresnote abweicht. In Fächern mit zentraler Aufgabenstellung finden keine Nachprüfungen statt.
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
In die Jahrgangsstufe 13 (Abiturvorbereitungsklasse) der Waldorfschule werden Schüler:innen zur Probe aufgenommen, von denen erwartet werden kann, dass sie in den von ihnen zu belegenden Fächern einem Unterricht folgen können, der dem Unterricht in der Jahrgangsstufe 13 der gymnasialen Oberstufe nach Inhalt und Anforderungen gleichwertig ist.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Vorbereitungsklasse ist in der Regel die Fachoberschulreife mit Qualifikation. Grundlage für das Abitur ist die Verordnung über die Abiturprüfung für Schüler an Waldorfschulen vom 31. Januar 2000 (GV.NRW.S.145). Die Prüfer in der Abiturprüfung sind die Waldorflehrer unter Mitarbeit der staatlichen Schulaufsicht. Das Abiturzeugnis bescheinigt die allgemeine Hochschulreife ohne jede Einschränkung.
Die Fächer der Abiturprüfung sind Deutsch, Mathematik, zwei Fremdsprachen, Geschichte, eine weitere Naturwissenschaft (Biologie und Physik) und zwei weitere Fächer (z. B. Erziehungswissenschaft, Erdkunde, Kunst, Sport), wobei die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch zentral geprüft werden.
In vier von acht Fächern wird in der Abiturprüfung schriftlich und ggf. mündlich (bei Defiziten in den schriftlichen Fächern) geprüft, in zwei weiteren Fächern mündlich. In den sog. Kursabschlussfächern (7. und 8. Fach) erhalten die Schüler:innen Kursabschlussnoten. Weitere Vorleistungen werden nicht erbracht. Zwei der Fächer sind Leistungskurse (in der Regel aus den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Geschichte) und sechs der Fächer sind Grundkurse.
Fachhochschulreife
Bei nicht bestandener Abiturprüfung kann, bei Erfüllung der vom Ministerium vorgegebenen Kriterien, der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen. Details finden Sie in den Abiturbestimmungen im Downloadbereich.
Informationen und Beratung
Spätestens ein halbes Jahr vor Beendigung der 11. Klasse werden in einer schriftlichen Benachrichtigung (Zwischenzeugnis) die Fächer benannt, durch die aufgrund nicht ausreichender Leistungen die Fachoberschulreife oder der Hauptschulabschluss gefährdet ist.
Außerdem können sich die Erziehungsberechtigten individuell beim jährlichen Elternsprechtag über den Leistungsstand ihrer Kinder im Hinblick auf diese Abschlüsse erkundigen.
Im Februar/März werden die Schüler der 12. Klassen ausführlich über die Bedingungen der Vorbereitungsklasse zum Abitur (Angebot der Fächer und Wahlmöglichkeiten) im Hinblick auf die Abiturprüfung informiert. Sie wählen die entsprechenden Fächer gemäß der Abiturbestimmungen und werden von den Fachlehrern mit Bezug auf ihre Leistungen individuell beraten.
Die verschiedenen, mit den staatlichen Aufsichtsbehörden getroffenen Vereinbarungen können sich im Rahmen der Veränderungen staatlicher Abschlüsse ändern, was in unserer reformfreudigen Zeit immer wieder der Fall sein kann. Den Anschluss an diese Entwicklung hält der Bund der Freien Waldorfschulen im Land Nordrhein-Westfalen (durch die Landesarbeitsgemeinschaft Waldorf NRW e. V.) im Kontakt mit der jeweiligen Bezirksregierung und dem Ministerium für Schule und Bildung.
Schulküche
Die Rudolf-Steiner-Schule Dortmund verfügt über eine professionell ausgestattete Küche und einen großen Schülerspeisesaal. An jedem Schultag kocht das Profi-Küchenteam bis zu 400 Mahlzeiten für Lehrer, Schüler und Mitarbeiter der Schule.
Das vollwertige Essen wird immer frisch zubereitet. In der Regel werden drei Gerichte – zur Wahl eines vegetarisch und eines vegan – sowie ein Salat und/oder ein Nachtisch angeboten. Mit Wasser aus dem Wasserspender können sich alle kostenlos versorgen.
Den aktuellen Speiseplan finden Sie auf der i-NET-Menue-Seite.
Betreuung
Offener Ganztag
Verlässliche Betreuungskonzepte haben sich zu einer vordringlichen Aufgabe unserer Zeit entwickelt – dafür haben wir als Hort bzw. Offene Ganztagsschule (OGS) für die Klassen 1 bis 4 die „Schatzinsel“ eingerichtet. Nach der Unterrichtszeit werden die Kinder dort in mehreren altershomogenen Gruppen betreut. Es wird an die waldorfpädagogischen Grundsätze des Vormittags angeknüpft, sodass eine einheitliche Vermittlung gewährleistet ist.
Weitere Informationen:
Schatzinsel Flyer
Anmeldeformular Schatzinsel
Sie haben noch Fragen? Richten Sie Ihr Anliegen gerne per Mail an schatzinsel(at)rss-do.de
Gebundener Ganztag
Ab der 5. Klasse bieten wir den Gebundenen Ganztag, der die Schüler dazu anhält, an drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den Schulangeboten teilzunehmen. Unterricht, Hausaufgabenbetreuung und das vollwertige Mittagessen sind Garanten für eine sinnvolle Tagesgestaltung.
Zusätzlich weiten AGs den Horizont und decken z. B. mit Fußball, Mathe- und Deutschvertiefung, Krav Maga, bis hin zu Bienen, Brettspielen und Frisbee eine Vielzahl von Interessensfeldern ab. Auch die Teilnahme am Chor und/oder Orchester sind möglich.
Schulkrankenschwester
Seit vielen Jahren gibt es Schulkrankenschwestern an unserer Schule.
Wir sind an allen Schultagen von 9:30 Uhr – 12:30 Uhr in der Schule im sogenannten „Arztzimmer“ für die Kinder erreichbar.
Unser „Arztzimmer“ bietet einen Ort der Ruhe, hier gibt es die Möglichkeit der Erstversorgung von kleinen Wunden und Verletzungen, einen Tee zu trinken, eine Wärmflasche oder Coolpack zu bekommen und Sorgen zu erzählen. Kinder, die abgeholt werden müssen, können hier ebenfalls betreut werden. Die Schulkrankenschwestern unterliegen der Schweigepflicht und dürfen Informationen nur nach Einverständnis der Sorgeberechtigten weitergeben. Bei Bedarf können sie sich mit den Menschen austauschen, die das Kind während der Schulzeit wahrnehmen (z.B. Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen, Therapeut:innen).
Wir haben außerdem die Möglichkeit, nach dem Einverständnis der Eltern, verordnete Medikamente oder homöopathische Mittel im festgelegten Rahmen zu verabreichen. Alle angebotenen Maßnahmen und Versorgungen durch die Schulkrankenschwestern können in der Schule jedoch nur nach schriftlichem Einverständnis der Sorgeberechtigten stattfinden.
Weitere Informationen
- Einverständniserklärung und Gesundheitsfragebogen
Hier erfahren Sie alles über die Tätigkeiten und Angebote der Schulkrankenschwestern an unserer Schule. - Einverständniserklärung zur Verabreichung von Medikamenten für Kinder, die regelmäßig ärztlich verordnete Medikamente einnehmen müssen
Bei Fragen oder Änderungen Ihrer Angaben oder dem Wunsch nach einem persönlichen Gespräch wenden Sie sich bitte an Frau Klein: schulkrankenschwester(at)rss-do.de oder 0231 / 47 64 80 22
Sprechzeiten: Mo – Fr 9:30 Uhr – 12:30 Uhr
Schulweg
- Hier finden Sie die aktuelle Schulweg Broschüre als PDF!
Schulbus
Die Rudolf-Steiner-Schule hat einen Schülerspezialverkehr (Schulbusse) eingerichtet, deren Linienführung der jährlichen Prüfung und Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg unterliegt. Diesen Schülerspezialverkehr können sog. berechtigte Kinder nutzen. Ob Ihr Kind den Schülerspezialverkehr nutzen darf wird individuell geprüft.
- Hier finden Sie den aktuellen Schulbusfahrplan als PDF!
- Hier finden Sie die Anmeldung zur Schulbusbeförderung als PDF!
Schulbus-Benutzungsbescheinigung
Die Schulbus-Benutzungsbescheinigung muss immer ausgefüllt werden, wenn Schüler:innen unserer Schule eine Schulbuslinie einmalig nutzen möchten, um einen Freund zu begleiten, der für den Schulbus angemeldet ist. Diese Bescheinigung muss aus versicherungstechnischen Gründen vollständig ausgefüllt und im Sekretariat abgestempelt (und genehmigt) werden. Ohne eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung ist eine Mitnahme leider nicht möglich. Die Schulbus‑Benutzungsbescheinigung ist keine Garantie für einen Platz im Bus; sie berechtigt nur zur Mitfahrt, soweit ein Platz vorhanden ist. Für den Schulbus angemeldete Kinder haben immer Vorrang. Für alle Linien muss eine Anfrage mindestens am Vortag erfolgen.
- Schulbus-Benutzungsbescheinigung als PDF!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Frank und Frau Mohr (Schulsekretariat): kontakt(at)rss-do.de
Sprechzeiten: Mo – Fr 7:45 Uhr – 12 Uhr
Ehemalige
Herzlich willkommen, liebe Ehemalige, als die besonderen Mitglieder unserer Schulgemeinschaft!
Wir freuen uns über Ihr Interesse an Ihrer alten Schule und ihrer Gemeinschaft, die Sie hoffentlich in guter Erinnerung haben. Wir möchten Sie einladen, sich weiter als Mitglieder dieser Gemeinschaft zu betrachten und am Werdegang der Schule teilzuhaben. Dazu möchten wir mit Ihnen im Gespräch sein über unsere Schule, die Pädagogik und Zeitfragen – Ihre Anmerkungen und Anregungen sind uns sehr wertvoll.
Folgen Sie uns auf Facebook, bei Instagram, abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter „Waldorfpost“ oder mailen Sie uns, schreiben Sie uns, telefonieren Sie mit uns, und vor allem besuchen Sie unsere Veranstaltungen. Überall haben wir die Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen. Ganz besonders möchten wir Ihnen unsere Veranstaltungen ans Herz legen: den Martinsbasar, das Sommerfest, die Klassenspiele der 8. und 12. Klassen, die Präsentation der Abschluss-Arbeiten und den Künstlerischen Abschluss der 12. Klassen.
Selbstverständlich sind Sie uns immer herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und gute Gespräche mit Ihnen.
GESCHICHTE DER RUDOLF-STEINER-SCHULE DORTMUND
Bereits Ende der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts sollte auf Initiative der Dortmunder Anthroposophen eine erste Waldorfschule in Dortmund entstehen. Aufgrund der Widrigkeiten bei der Zuweisung eines Grundstückes durch die Stadt Dortmund wurde der Schulverein Rudolf-Steiner-Schule Dortmund e. V. erst am 15. März 1968 von Mitgliedern der Anthroposophischen Gesellschaft sowie der Christengemeinschaft unterstützt von Ärzten, Therapeuten, Erziehern und Pädagogen gegründet.
1969 erfolgte der gemeinsame Antrag des Schulvereins, des Waldorf-Kindergarten-Vereins und des Paritätischen-Altenheim-Vereins „auf Zuweisung eines Grundstückes zwecks Errichtung einer Einheitlichen Volks- und Höheren Schule (Ersatzschule), eines Kindergartens und eines Altenwohnheimes“ an die Stadt Dortmund. Konkret wurde dort bereits das heutige Gelände an der Mergelteichstraße angefragt und dass die Schule später tatsächlich den Zuschlag erhielt, war u.a. dem Engagement eines städtischen Baudezernenten zu verdanken, dessen Kinder die neue Schule besuchten.
Die Rudolf-Steiner-Schule Dortmund besteht nun seit mehr als 50 Jahren. Längst ist sie zu einer zweizügigen Schule geworden, die Traditionen bewahrt und sich zugleich Neuem öffnet.
Wie alles begann
Am 10. September 1970 wurde der Schulbetrieb in provisorischen Pavillons am Solbergweg in Dortmund-Barop aufgenommen. Von Anfang an erfreuen sich dort die Sommerfeste und Basare der Schule großer Beliebtheit.
Inklusiv leben wollen
1971 wird von den Vereinen der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund, des Christopherushauses, des Waldorfkindergartens Dortmund sowie des Paritätischen Altenpflegeheims das Pädagogisch Soziale Zentrum Dortmund (PSZD) gegründet mit dem Ziel, generationsübergreifend Begegnungen und Zusammenarbeit zwischen Alt und Jung zu ermöglichen.
Die Schule baut
1974 erfolgt der Umzug der Schule – mitsamt den Pavillons – in die Nachbarschaft von Zoo und Rombergpark. Dort, wo heute unser Sportplatz liegt, wird ein größerer Pavillon platziert, der 1989 einer Brandstiftung zum Opfer fällt. Als erster großer Schulbau entsteht 1976 der Ostbau, in dem heute die Klassen 1 bis 6 untergebracht sind.
Improvisation und Hilfsbereitschaft
Da die Schule anfangs noch über keinen Saal verfügt, werden die Monatsfeiern in die Aulen des Goethe- und Max-Planck-Gymnasiums sowie in den Saal des Fritz-Henßler-Hauses verlegt.
Der Westbau entsteht
Da sich der Bedarf an Räumlichkeiten ständig vergrößert, wird der Bau eines zweiten großen Gebäudes in Angriff genommen. 1984 wird schließlich der Westbau eingeweiht, der nicht nur den Oberstufenschülern ausreichend Raum sondern mit dem Roten Saal nun auch genug eigenen Platz für Feiern, Konzerte und Klassenspiele bietet. Ebenfalls im Jahr 1984 wird auf dem Gelände, vis-à-vis der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund, eine eigenständige Förder-Waldorfschule gegründet: die Georgschule Dortmund. Im Jahr 1987 wird die Turnhalle errichtet und 1993 erhalten die Werklehrer ihre eigenen Räumlichkeiten in einem Werkhaus. Die Bautätigkeit auf dem Schulgelände der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund findet mit der Fertigstellung des Gartenbauhauses im Jahr 2005 einen vorläufigen Abschluss.
Rudolf Steiner und die Anfänge der Waldorfpädagogik
Mehr als hundert Jahre ist es her, dass die erste Waldorfschule ihre Tore geöffnet hat. Es ist 1919, direkt nach dem Ersten Weltkrieg, und es gibt zahlreiche reformpädagogische Bewegungen mit sehr verschiedenen Erziehungsidealen. Aber eins ist sicher für alle gleich: Sollte sich die erlebte Katastrophe nicht wiederholen, so wäre das vornehmste pädagogische Ziel wohl eine Erziehung zum Frieden, zu Toleranz und Mitmenschlichkeit!
In diesem Zusammenhang ist auch Rudolf Steiner zu sehen (1862 bis 1925). Als Naturwissenschaftler und Philosoph mit den wichtigsten Geistesströmungen seiner Zeit vertraut, hat er seine Anthroposophie, seine „Weisheit vom Menschen“, 1919 bereits weitgehend entwickelt. Darin geht es ihm nicht primär um Theorien und Weltverbesserungskonzepte, sondern um die ganz praktische Umsetzungsmöglichkeit eines von geistigen Ideen geprägten menschengemäßen Denkens zum Beispiel in Medizin, Landwirtschaft und Pädagogik.
Da fügt es sich perfekt, dass Emil Molt, der Direktor der Waldorf-Astoria-Zigarettenfabrik in Stuttgart, auf der Suche nach einem Inspirator für den von ihm geplanten Lernort für Kinder der Werksangehörigen auf Rudolf Steiner trifft. Es entsteht eine Schule für jedes Kind – ohne Ansehen seiner familiären und ethnischen Herkunft, seiner Begabung und seiner religiösen Ausrichtung.
Eine Schule, die – gerade auch für nicht akademisch orientierte Kinder – zwölf Schuljahre mit dem Angebot einer breiten Allgemeinbildung umfassen soll.
Eine Schule, die gleichermaßen Kopf, Herz und Hand erzieht. Eine Schule, die bis in ihre Organisationsform einer kollegialen Führung die Ideale von einem freien Geistesleben, von Gleichheit und Mitmenschlichkeit auf ihr Banner geschrieben hat.
Heute gibt es Waldorfschulen (und entsprechende pädagogische Angebote für alle Altersstufen) auf der ganzen Welt. Als Schulen, die einen an der Entwicklung des Kindes orientierten sinnvoll gegliederten Unterrichtsgang von der 1. bis zur 12. Klasse unter einem Dach anbieten und das in weitgehend nicht selektierten Lerngruppen, sind sie – als echte „Gesamtschulen“ – nach wie vor einzig in der Schullandschaft.